
Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37.3 SGB XI – Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld
Es besteht eine Pflicht nach §37.3 SGB XI, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst Sorge zu tragen und dafür einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) einer zertifizierten Pflegeeinrichtung zu nehmen. Während des Beratungsbesuchs werden verschiedene Aspekte der Pflegesituation des Betroffenen betrachtet. Dazu gehören unter anderem die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die vorhandenen Ressourcen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen passende Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37.3 SGB XI – Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld
Es besteht eine Pflicht nach §37.3 SGB XI, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst Sorge zu tragen und dafür einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) einer zertifizierten Pflegeeinrichtung zu nehmen. Während des Beratungsbesuchs werden verschiedene Aspekte der Pflegesituation des Betroffenen betrachtet. Dazu gehören unter anderem die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die vorhandenen Ressourcen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen passende Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.

Durchführung von Beratungsbesuchen gemäß §37.3 SGB XI – Verpflichtend für Empfänger von Pflegegeld
Es besteht eine Pflicht nach §37.3 SGB XI, für die Pflege und Betreuung von Angehörigen oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst Sorge zu tragen und dafür einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) einer zertifizierten Pflegeeinrichtung zu nehmen. Während des Beratungsbesuchs werden verschiedene Aspekte der Pflegesituation des Betroffenen betrachtet. Dazu gehören unter anderem die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen, die vorhandenen Ressourcen und die Möglichkeiten zur Verbesserung der Pflegesituation. Ziel ist es, gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen passende Lösungen zu finden und diese umzusetzen. Die Pflegekasse ist berechtigt, das Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen, wenn der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen wird.
| Pflegegrad | Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Empfehlenswert |
| Pflegegrad 2 | 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 3 | 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4 | 1x pro Quartal |
| Pflegegrad 5 | 1x pro Quartal |

| Pflegegrad | Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Empfehlenswert |
| Pflegegrad 2 | 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 3 | 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4 | 1x pro Quartal |
| Pflegegrad 5 | 1x pro Quartal |

| Pflegegrad | Beratungseinsatz |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | Empfehlenswert |
| Pflegegrad 2 | 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 3 | 1x pro Halbjahr |
| Pflegegrad 4 | 1x pro Quartal |
| Pflegegrad 5 | 1x pro Quartal |

Themen bei Beratungsbesuchen
WICHTIG: Dies ist ein Beratungsbesuch, kein Kontrollbesuch!
Die Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI erfordert eine aktive Mitwirkung seitens der Pflegeperson, die Pflegekasse weist nicht explizit darauf hin, dass eine Beratung durchgeführt werden sollte.
Themen bei Beratungsbesuchen
WICHTIG: Dies ist ein Beratungsbesuch, kein Kontrollbesuch!
Die Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI erfordert eine aktive Mitwirkung seitens der Pflegeperson, die Pflegekasse weist nicht explizit darauf hin, dass eine Beratung durchgeführt werden sollte.
Themen bei Beratungsbesuchen
WICHTIG: Dies ist ein Beratungsbesuch, kein Kontrollbesuch!
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